Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Medien Auskunft über die bei ihr anhängigen Verfahren, wenn und soweit dies unter Abwägung strafprozessualer Zwecke, den Interessen betroffenen Personen oder Institutionen und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit geboten ist.
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