Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist ein Amt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen steht über der Staatsanwaltschaft Bremen.
Sie ist die Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Das sind die Aufgaben von der Generalstaatsanwaltschaft:
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen überwacht die Staatsanwaltschaft.
Die Chefin der Generalstaatsanwaltschaft ist die Generalstaatsanwältin.
Sie überwacht die Staatsanwaltschaft Bremen.
Die Generalstaatsanwältin schaut, ob die Staatsanwaltschaft:
• alle gleich behandelt,
• sich an die Gesetze hält,
• sinnvoll handelt.
Manchmal gibt es Beschwerden über die Arbeit der Staatsanwaltschaft.
Zum Beispiel:
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, dass sie in einem Fall nicht weiter ermittelt.
Dann prüft die Generalstaatsanwaltschaft, ob das richtig war.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ermittelt auch selbst.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen:
o Steuerberater.
Manchmal beschweren sich Menschen über:
• Rechtsanwälte,
• Steuerberater.
Sie haben bei ihrer Arbeit vielleicht Fehler gemacht.
Um die Beschwerden kümmern sich dann erst einmal:
• die Hanseatische Rechtsanwaltskammer
• die Hanseatische Steuerberaterkammer
Sie entscheiden, wie schwer ein Fehler war. Bei schweren Fehlern ermittelt dann
die Generalstaatsanwaltschaft.
Das nennt man: berufsgerichtliche Verfahren.
• Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen wird immer vor einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen um eine Stellungnahme gebeten.
Das Oberlandesgericht in Bremen trifft Entscheidungen.
Zum Beispiel:
• Ein Urteil eines Gerichts kann man überprüfen lassen.
Das nennt man: Revision.
Um Revisionen kümmern sich in Bremen:
o Oberlandesgericht und
o Generalstaatsanwaltschaft.
Sie kümmern sich um die Revisionen von diesen Gerichten:
o Amtsgerichte Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven
o Landgericht Bremen
• Manchmal muss eine Person ins Gefängnis, auch wenn es noch kein Urteil gibt.
Das nennt man: Untersuchungshaft.
Eine Person kann 6 Monate in Untersuchungshaft sein.
Danach entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Bremen:
Muss die Untersuchungshaft weitergehen?
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen teilt dem Oberlandesgericht vor allen Entscheidungen, die dieses Gericht treffen muss, seine Meinung mit.
• Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen kümmert sich um:
o Strafentschädigung
o Amtspflichtverletzung
Manchmal werden Personen zu einer Strafe verurteilt, auch wenn sie nicht schuldig sind.
Zum Beispiel:
Eine Person ist im Gefängnis. Die Person ist aber nicht schuldig.
Dann kann die Person Geld bekommen, weil sie unschuldig im Gefängnis war.
Das nennt man: Strafentschädigung.
Darüber bestimmt die Generalstaatsanwaltschaft Bremen.
Sie hat den Auftrag von der Senatorin für Justiz und Verfassung.
Manchmal macht ein Beamter einen großen Fehler bei der Arbeit.
Das nennt man: Amtspflichtverletzung.
Dann ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Bremen.
• Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hilft beim Ausliefern von Ausländern.
Es gibt Personen, die die Polizei auf der ganzen Welt sucht.
Die deutsche Polizei kann einen von einem anderen Land gesuchten Ausländer auch in Bremen verhaften.
Die Person muss dann in das Land zurück, von dem sie gesucht wird.
Dafür ist die Generalstaatsanwältin zuständig.
Manchmal sind auch andere Behörden zuständig:
• die Senatorin für Justiz und Verfassung oder
• die Bundesregierung.
• Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen kümmert sich um Verwaltung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat auch einen anderen Namen:
Die Generalstaatsanwältin Bremen.
Die Generalstaatsanwältin Bremen kümmert sich um:
• Geld und Mitarbeiter
• Probleme mit Ideen für neue Gesetze
• Probleme im Umgang mit bestehenden Gesetzen
• Verurteilte Personen, die aus dem Gefängnis wollen.
Diese Personen können einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Gnadengesuch.
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