Bei den Rechtsgrundsätzen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen handelt es sich um nach Vorschriften geordnete Auszüge aus ganz überwiegend unveröffentlichten Entscheidungen des 1. Strafsenats bei dem Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Die Redaktion der Rechtsgrundsätze liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen ist, sich jederzeit einen Überblick über die Rechtsprechung des 1. Strafsenats bei dem Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verschaffen zu können. Eine Aktualisierung der Rechtsgrundsätze erfolgt jeweils zu Beginn eines Jahres für das vorangegangene Jahr.
Die aktuelle Fassung, die die Rechtsprechung seit dem 1.1.2001 bis zum Ende des vergangenen Jahres berücksichtigt, finden Sie hier:
Rechtsgrundsätze des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (pdf, 1.8 MB)