Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ihren Sitz in der Violenstraße 12 in Bremen.
Sie wird geleitet von Frau Generalstaatsanwältin Dr. Wiebke Reitemeier. Ihr Vertreter ist Herr Oberstaatsanwalt Mathias Glasbrenner. Die Geschäftsleitung der Generalstaatsanwaltschaft obliegt Herrn Oberamtsrat Uwe von Lindern.
Die örtliche Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Bremen umfasst das Gebiet des Bundeslandes Bremen unter Einbeziehung von Bremerhaven.
Die sachliche Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft umfasst insbesondere die nachstehend im Einzelnen dargestellten Aufgaben.
Die Generalstaatsanwältin übt als Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Bremen aus (§§ 145 Absatz 1, 147 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz). Sie überprüft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten der Staatsanwaltschaft. Dies geschieht auf unterschiedliche Art und Weise, insbesondere durch Entscheidung über Beschwerden gegen von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellungen von Ermittlungsverfahren, im Rahmen von gemeinsamen Dienstbesprechungen, auf der Grundlage von Berichten der Staatsanwaltschaft oder durch Geschäftsprüfungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen wirkt an allen vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen zu entscheidenden Strafsachen mit. Sie nimmt in allen Ermittlungs- oder Strafsachen Stellung, in denen das Hanseatische Oberlandesgericht eine Entscheidung zu treffen hat. Das gilt insbesondere für Revisionen gegen Urteile des Landgerichts oder der Amtsgerichte Bremen, Bremen-Blumenthal oder Bremerhaven, für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der vorgenannten Amtsgerichte, für die Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung sowie für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts Bremen.
Für Beschwerden wegen beruflichen Fehlverhaltens von Bremer Rechtsanwälten oder Steuerberatern sind vorrangig die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen bzw. die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zuständig. Falls es wegen der Schwere der Berufspflichtverletzung nach Ansicht des jeweiligen Kammervorstandes allerdings der Einleitung eines Verfahrens vor dem Anwaltsgericht für den Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen bzw. der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht Bremen bedarf, übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft Bremen das Verfahren und vertritt es gegebenenfalls vor dem jeweiligen Berufsgericht.
Tatverdächtige oder bereits wegen einer Straftat verurteilte Personen werden manchmal international gesucht. Zum Zwecke ihrer Auslieferung können sie international zur Festnahme ausgeschrieben werden. Wird eine von einem anderen Staat zur Festnahme ausgeschriebene Person in Bremen festgenommen, obliegt es der Generalstaatsanwaltschaft, das Auslieferungsverfahren zu führen. Sie beantragt die notwendigen Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Die Generalstaatsanwältin entscheidet im Verhältnis zu den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend über die Auslieferung. In anderen Fällen ist dafür die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen oder die Bundesregierung zuständig. In jedem Falle aber gehört es zu den Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft, den Vollzug bewilligter Auslieferungen, das heißt die Überstellung an den ersuchenden Staat zu organisieren.
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Bremen im Auftrag der Senatorin für Justiz und Verfassung über die Entschädigung für bestimmte Strafverfolgungsmaßnahmen. Außerdem bearbeitet sie die in ihrem Geschäftsbereich geltend gemachten Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen.
Neben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen, die im Bereich der Rechtspflege für die vorstehend aufgeführten Aufgaben zuständig ist, erledigt dieselbe Behörde unter der Bezeichnung „Die Generalstaatsanwältin Bremen“ Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören Personal-, Fortbildungs- und Haushaltsangelegenheiten sowie Fragen der Behördenorganisation. Außerdem nimmt die Generalstaatsanwältin Bremen zu den ihren Geschäftsbereich berührenden Problemstellungen wie etwa Gesetzesentwürfen unter Beteiligung der Leitung der Staatsanwaltschaft Bremen gegenüber der Senatorin für Justiz und Verfassung Stellung. Im Rahmen der ihr verliehenen Befugnisse ist die Generalstaatsanwältin Bremen zudem als Gnadenbehörde zuständig.